Erster Schritt: Wohnung kündigen
Studierende, die in einer Unterkunft wohnen, die vom MPI-INF oder MPI-SWS zur Verfügung gestellt wurde, müssen sich an die verantwortliche Person am MPI wenden. Diese wird über die nächsten Schritte informieren. Studierende, die in einer privaten Unterkunft wohnen, müssen die folgenden Schritte befolgen:
- Den Mietvertrag sorgfältig lesen um heraus zu finden, wie lange vor Verlassen der Wohnung diese gekündigt werden muss und wer der Ansprechpartner dafür ist.
- Der entsprechenden Person ein Kündigungsschreiben schicken und sicherstellen, dass diese Person es erhalten hat, z.B. durch eine Unterschrift.
- Das genaue Datum herausfinden an dem das Zimmer oder die Wohnung verlassen werden muss.
- Einen Termin für die Wohnungsübergabe mit der verantwortlichen Person vereinbaren. Bei der Wohnungübergabe wird geprüft, dass alles in Ordnung ist, dass z.B. nichts beschädigt wurde. Sollte dies der Fall sein, erhält man die Kaution zurück.
Zweiter Schritt: Abmeldung im Rathaus/beim Bürgeramt
Wer Deutschland ganz verlässt, muss sich im Bürgeramt/beim Rathaus abmelden. Dort erhält man eine schriftliche Bestätigung, dass man nicht mehr in der Stadt angemeldet ist. Bei der Abmeldung muss der Reisepass vorgelegt werden.
Dritter Schritt: Bankkonto schließen
Wenn man Deutschland verlässt und das deutsche Konto nicht mehr nutzen möchten, muss man das Konto schließen. Ansonsten muss weiterhin die monatliche Gebühr bezahlt werden. Um das Konto zu schließen, muss man zur Bank gehen und den Reisepass vorlegen.
Vierter Schritt: Krankenversicherung kündigen
Bevor man Deutschland verlässt, sollten man die Krankenversicherung darüber informieren, dass man die Versicherung kündigen möchten. Dabei ist zu klären, bis wann die Kündigung erfolgen sollte.
Fünfter Schritt: Strom- und Telefonvertrag kündigen
Wer plant Deutschland zu verlassen sollte auch Strom- und Telefonverträge kündigen. Für den Telefonvertrag muss man herausfinden wie lange die Kündigungsfrist dauert und dementsprechend fristgerecht eine Kündigung einreichen. Um den Stromvertrag zu kündigen, muss man sich mit dem Stromanbieter in Verbindung setzen und noch ausstehende Rechnungen begleichen. Studierende, die eine vom MPI-INF / MPI-SWS gestellte Unterkunft bewohnen, müssen nicht selbst den Stromanbieter kontaktieren. Die Verträge dort werden normalerweise automatisch gekündigt und sollten noch Zahlungen ausstehen, werden diese mit der Kaution verrechnet.